Unser Prüfungs- und Sicherungsservice bietet Ihnen zuverlässige gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen sowie weitere Sicherungsdienstleistungen für große und mittelgroße KMU.
Prüfung und Sicherung
Unsere Tätigkeiten
Ab einer bestimmten Größe sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse von einer Wirtschaftsprüferkanzlei überprüfen zu lassen. Die Wirtschaftsprüfer von BPV sind mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften vertraut und umfassend über die neuesten Entwicklungen informiert.
Mitunter verlangt es der Gesellschaftsvertrag oder der Aufsichtsrat eines Unternehmens, dass der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert wird. In solchen Fällen sprechen wir von einer freiwilligen (satzungsmäßigen) Kontrolle. BPV bietet Ihnen Unterstützung und führt diese Kontrollen so durch, dass sie für alle Beteiligten verständlich sind.
Oftmals knüpfen die Institutionen, die Beihilfen gewähren, wie der Staat, EU-Institutionen oder Teilstaaten, Bedingungen an die Beihilfen. Eine Bedingung kann unter anderem sein, dass Sie die Beihilfeabrechnung von einem Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen müssen. Bei einer Beihilfekontrolle untersuchen unsere Wirtschaftsprüfer unter anderem, ob die Beihilfebeträge rechtmäßig und antragsgemäß verwendet werden.
Gemeinsam die Möglichkeiten entdecken?
Bei BPV Accountants glauben wir an Zusammenarbeit und die Entdeckung neuer Möglichkeiten. Wir möchten mit Ihnen die Möglichkeiten erkunden und Ihre finanzielle Zukunft gestalten. Ob es um Buchhaltung, Steuerberatung oder Verwaltungsdienstleistungen geht.
Möchten Sie erfahren, wie wir Ihr Unternehmen zu neuen Höhen führen können? Kontaktiere uns heute. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir sehen einfach mehr und das bedeutet mehr Möglichkeiten für Sie.